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Fahrzeugprüfung nach §57 BGV D29 bei Autohaus Rastetter

Fahrzeuge, die gewerblich eingesetzt werden, müssen jährlich durch einen Sachkundigen nach Paragraf 57 der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge (BGV D 29) geprüft werden.

Die UVV-Prüfung soll nicht nur die Betriebssicherheit von Ihren Fahrzeugen dauerhaft gewährleisten, sondern auch die Unfallrisiken von Fahrzeugen bzw. Bedienern verringern. Ihr Vorteil: Teure Ausfallzeiten werden so vermieden.

Damit derartige Gesetze für Sie nicht zur Belastung werden, helfen wir Ihnen auch hier gerne weiter. Wenn Sie Fragen zu den Inhalten der Prüfungen haben oder gleich auf Nummer sicher gehen wollen, rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns.
Übrigens: In Zusammenhang mit einer normalen Wartung führen wir auf Ihren Wunsch gerne die UVV-Prüfung gleich mit durch.

Bitte beachten Sie:
Bei Missachtung der UVV kann die Berufsgenossenschaft ein Bußgeld erheben und sogar die Versicherungsleistung dann verweigern, wenn der Arbeitsunfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist.

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